Auch wenn die Debatte um den umstrittenen Paragrafen 219a nicht länger im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit steht, wollen die Mitglieder der Grünen Jugend Euskirchen Position beziehen.

§219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Paragraf 219a, der im deutschen Strafgesetzbuch unter Straftaten gegen das Leben verzeichnet ist, verbietet die öffentliche Bekanntgabe Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen und setzt das reine informieren über eine Dienstleistung mit Werbung gleich. Durch diesen Paragrafen wurde zum Beispiel die Gynäkologin Kristina Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Das Frauenärzt*innen nicht über die angebotenen Verfahren in ihren Praxen aufklären dürfen und es infolgedessen ungewollt Schwangeren erschwert wird sich über die Möglichkeiten zu informieren, rollte die Debatte um die Abtreibungsgesetze in Deutschland neu auf.

Noch werden die Dienste und das Recht auf Aufklärung von qualifizierten Ärzt*innen von einem Gesetz bestimmt, welches in seiner ursprünglichen Form erstmals 1871 in Kraft getreten ist und 1933 von den Nationalsozialsten neuformuliert wiedereingeführt wurde. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde der Paragraf 219a in die neue Verfassung aufgenommen und seither nur im Wortlaut und dem vorgesehenen Strafmaß verändert. Heiko Maas erklärt den Paragrafen selbst zu einem „Relikt der Nazi-Zeit“.

Die Grüne Jugend Euskirchen positioniert sich somit klar gegen den Paragrafen 219a, schließt sich der Stellung von Bündnis 90/die Grünen an, dass die Rechtssicherheit von Ärzten und Ärztinnen, das Recht auf freie Information und die Selbstbestimmung über den Körper gewährleistet werden muss. Eine ersatzlose Streichung des Paragrafen wird gefordert, damit Aufklärung nicht länger strafrechtlich verfolgt wird und die Politik damit einen bundesweiten Erfolg für Frauenrechte verzeichnen kann.